Nutzen Sie unser Portal, um effizient und einfach die Grunddaten Ihrer geplanten Ausschreibungen einzugeben. Mit nur wenigen Klicks stellen Sie die notwendigen Informationen bereit, die wir zur Erstellung Ihrer Vergabeunterlagen benötigen. Wir garantieren einen reibungslosen und transparenten Prozess von Anfang bis Ende.
So funktioniert unser Portal:
- Eingabe der Grunddaten: Geben Sie essenzielle Informationen Ihrer Ausschreibung über benutzerfreundliche Eingabefelder an. Hierzu zählen Projekttitel, Beschreibung, geplantes Budget, Zeitrahmen und spezifische Anforderungen.
- Dokumenten-Upload: Laden Sie relevante Dokumente wie Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen hoch. Unser System prüft die Konsistenz der Daten und sorgt für eine strukturierte Ablage.
- Automatisierte Unterstützung: Basierend auf Ihren Eingaben erstellen wir ein erstes Grundkonstrukt Ihrer Vergabeunterlagen. Diese Dokumente stellen wir Ihnen zur Überprüfung und weiteren Bearbeitung bereit.
- Expertenhilfe: Unser Expertenteam steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei jedem Schritt zu unterstützen und zu beraten.
Vorteile unseres Portals:
- Zeiteffizienz: Beschleunigen Sie den Prozess der Dokumentenerstellung durch die digitale Erfassung und Vorverarbeitung Ihrer Daten.
- Genauigkeit: Minimieren Sie Fehler durch automatisierte Datenprüfung und Konsistenzchecks.
- Transparenz: Behalten Sie den Überblick über alle Phasen der Erstellung Ihrer Vergabeunterlagen.
- Kosteneffizienz: Reduzieren Sie administrative Kosten durch die Nutzung unseres effizienten Online-Systems.
- Sicherheit: Wir garantieren die höchste Sicherheit Ihrer Daten und die Einhaltung aktueller Datenschutzstandards.
Sobald Sie Ihr Vergabevorhaben einreichen, werden unsere Mitarbeiter sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB streng vertraulich behandelt werden, um den Wettbewerbsgeheimnisschutz zu gewährleisten.
Gemäß § 7 VgV, § 5 UVgO, § 7 SektVO gelten wir mit dem Erhalt Ihrer Informationen als vorbefasstes Unternehmen und werden daher von der Angebotsabgabe absehen.